Der arbeitsgerichtliche Vergleich aus richterlicher Sicht – Verhandlungspraxis, Taktik und Gegenstandswert

Dr. Andreas Schwarzer


 Der arbeitsgerichtliche Vergleich prägt die Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit: Die weit überwiegende Zahl arbeitsrechtlicher Streitigkeiten endet nicht durch Urteil, sondern durch vergleichsweise Einigung der Parteien.


Der Vortrag beleuchtet den Vergleich aus der Perspektive eines Arbeitsrichters – von der Verhandlungsführung im Gütetermin über typische Vergleichsregelungen bis hin zu praktischen Problemen bei Formulierung und Vollstreckung.


Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der für die anwaltliche Praxis bedeutsamen Gegenstandswertfestsetzung nach § 33 RVG. Anhand aktueller Rechtsprechung, dem Steitwertkatalog sowie praktischer Beispiele werden typische "Problemfelder" dargestellt."