Grundbuch richtig lesen - als Vorbereitung für die Immobiliarvollstreckung

Stefan Geiselmann


Ein betreibender Gläubiger eines Zwangsversteigerungsverfahrens haftet gem. § 26 Abs. 1 GKG für die gesamten Gerichtskosten eines Verfahrens. Diese Kosten summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.


Ist das Verfahren schon zum Zeitpunkt der Einleitung aussichtslos, kann dem Gläubiger weder PKH bewilligt werden, noch kann er nach Abschluss des Verfahrens, die Gerichtskosten gem. § 788 ZPO festsetzten lassen.


BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. V ZB 177/10; BGH, Beschluss 09.10.2014, V ZB 25/14

 

Vor der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens ist daher die Auswertung des Grundbuchauszugs von entscheidender Bedeutung.


Vollstreckungsrechtliche Überlegungen ergeben sich nicht nur aus der Abteilung III, sondern auch aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung I und der Abteilung II.


Auch Fragen des Grundbuchrechts stellen sich, um das Verfahren zu beeinflussen und das Grundstück versteigerbar zu machen.


Die Pfändung einer Eigentümergrundschuld, eines Rückgewährsanspruches und einer Eigentümergrundschuld runden den Workshop ab.